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Hausordnung

von | Mrz 4, 2022

Hausordnung

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes in unserem Hause helfen.

1. Anreisetag:
Nach Absprache ist die Anreise frühestens ab 14.00 Uhr bzw. jeweils spätestens bis 18.00 Uhr möglich.

2. Abreisetag:
Die Zimmer im Obergeschoss sind bis spätestens 8.30 Uhr besenrein zu räumen. Die Bettwäsche ist in den bereitgestellten Wäschewagen zu werfen. Das Haus ist im besenreinen Zustand (Küche nass gereinigt) bis spätestens 13.00 Uhr zu verlassen. Bei groben Verunreinigungen erlauben wir uns Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn am Abreisetag noch ein Mittagessen gebucht ist, dann sind Haus und Gelände bis spätestens 14.00 Uhr zu verlassen.

3. Grundsätzlich ist harter Alkohol im Jugendhaus Brombachsee verboten (Schnaps etc.). Im Obergeschoss besteht absolutes Alkoholverbot. Erlaubt ist Wein und Bier in vertretbarem Umfang in den Aufenthaltsräumen und im Speisesaal. Die Gruppenleitung ist für die Umsetzung verantwortlich.

4. Bettwäsche:
Die Bettwäsche ist im Übernachtungspreis inbegriffen. Ersatzbettwäsche wird gesondert in Rechnung gestellt.
Der Gebrauch von eigener Bettwäsche und Schlafsäcken ist nicht erlaubt.

5. Billard:
Die Benutzung des Billardtisches ist gegen eine Gebühr möglich.

6. Brandmeldeanlage:
Das Haus verfügt über eine Brandmeldeanlage. Die Brandmeldeanlage darf nur bei Feuer betätigt werden. Bei Missbrauch durch den Mieter bzw. durch dessen Teilnehmer, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Kosten alleine.

7. Elektrische Geräte:
Elektrische Geräte z.B. Mobiltelefon, Tablet, Laptop, Fahrradakku, Föhn usw. dürfen nicht in den Schränken aufbewahrt werden.

8. Grill:
Die Rückgabe des bereit gestellten Grills hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen. Falls dies nicht erfolgt, werden die entstehenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Bei Benutzung des Grills sind die Vorsichtsmaßnahmen zu 9. Lagerfeuer zu beachten.

9. Lagerfeuer:
Ein Lagerfeuer ist nur mit vorheriger Genehmigung der Hausleitung erlaubt. Das Lagerfeuer ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle gestattet. Feuerholz muss gegen Entgelt vom Jugendhaus Brombachsee bezogen werden. Eine Gefährdung der umliegenden Gebäude und des angrenzenden Waldes ist konsequent zu vermeiden. Funkenflug ist wegen der damit verbundenen Gefährdung zu unterbinden. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Feuer sowie für das ordnungsgemäße Löschen einschließlich aller Glutreste. Die Vorschriften über die Verhütung von Bränden (VVB) sind stets einzuhalten. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.

10. Getränke:
Alkoholfreie Getränke können im Haus gekauft werden. Leere Flaschen sind in die dafür bereitgestellten Kästen zurückzustellen.

11. Haftung des Vermieters:

Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für Schäden für im Hof des Geländes geparkte Fahrzeuge einschließlich deren Inhalts, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

12. Haustiere:
Haustiere sind im Haus und auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.

13. Hygiene:
Selbstversorger sind für die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften selbst verantwortlich.

14. Hausschuhe:
Im Haus sind Hausschuhe zu tragen. Bei Nichteinhaltung können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

15. Medien:
Medien sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch wieder an den angestammten Platz zurückzubringen. Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.

16. Mithilfepflicht des Mieters:
Der Mieter und dessen Teilnehmer sind verpflichtet, das Eindecken und Abräumen der Tische selbst zu verrichten. Dazu gehört auch die Pflicht, das Geschirr selbst abzuspülen und wieder in die Schränke einzuräumen.

17. Mobiliar:
Das bereit gestellte Mobiliar, Tische und Stühle sind im Haus zu belassen. Gartenmöbel sind zur Nutzung vorhanden. Bei Bedarf (Bastelarbeiten etc.) stehen Tische aus den Gruppenräumen zur Verfügung, die Tische im Speisesaal dürfen hierfür nicht benutzt werden. Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden. Vor Abreise ist die Grundordnung im Haus und Garten wiederherzustellen.

18. Müllgebühren:
Müll ist streng nach Papier, Kunststoff Bio-, Glas-, und Restmüll zu trennen. Zur Trennung stehen die entsprechenden Behältnisse zur Verfügung. Für den Restmüll stellt das Jugendhaus Brombachsee einen 120l-Sack kostenfrei zur Verfügung, weitere Restmüllsäcke können gegen eine Gebühr von 10,00 €/St. bezogen werden, optional ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch den Mieter möglich. Glas und Dosen müssen vom Mieter entsorgt werden (Wertstoffcontainer befinden sich am Feuerwehrhaus).

19. Rauchverbot, offenes Feuer:
Grundsätzlich gilt auf dem gesamten Gelände und im Haus ein striktes Rauchverbot. Für Raucher steht im Außenbereich eine Raucherzone zur Verfügung.
Grundsätzlich ist offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen) im Jugendhaus verboten.

20. Ruhezeiten:
Da das Haus in der Regel zeitgleich von verschiedenen Gruppen genutzt werden kann, ist ab 22.00 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Dies gilt auch für den Außenbereich des Hauses, insbesondere für den Grill- und Lagerfeuerplatz. Es ist stets Rücksicht auf andere Bewohner und Nachbarn zu nehmen.

21. Schäden:
Mieter bzw. deren Teilnehmer, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen. Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen. Bei nachträglich festgestellten Schäden behalten wir uns eine Rechnungsstellung vor.

22. Sportgeräte:
Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch sauber wieder an den angestammten Platz zurückzubringen. Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden.

23. Tischtennis:
Tischtennis spielen ist nur im Foyer erlaubt. Die Tischtennisplatte darf nicht ins Freie gestellt werden.

24. Fahrräder
Eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder, Fahrradanhänger und Laufräder besteht im Bootshaus. Wir möchten darum bitten, diese nicht im Jugendhaus abzustellen.

 

Stand: 06/2023

Buchungsanfrage:
Jugendhaus Brombachsee
Hausleitung Andrea Wißmüller
Am Anger 8
91785 Pleinfeld/Ramsberg
Tel. 09144/924847
Fax: 09144/924838
 
Bürozeiten:
Dienstag und Donnerstag
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr